Allgemeine Geschäftsbedingungen numavo (AGB)

Durch die Bestellung bzw. Bezahlung der Rechnung von numavo der Anpaco AG (der Anbieter) anerkennt der Kunde (Kunde) vorbehaltlos die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten  Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft

  1. Software as a Service (SaaS) - Vertrag
    1. Der Anbieter erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
    2. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Anbieters zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Hosting)
  2. Softwareüberlassung
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung numavo in der jeweils neusten Version über das Internet gegen Bezahlung zur Nutzung zur Verfügung. Die Software wird auf einem Rechner auf Kosten des Anbieters bei einem Hosting/Cloud-Provider innerhalb der EU betrieben.
    2. Die Software wird laufend durch den Anbeiter erweitert und verbessernd. Der Aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der übersicht der Webseite des Anbieters.
    3. Der Anbieter überwacht die Funktionsfähigkeit der Software laufend und beseitig allfällige Störungen oder Fehler. Eine Störung oder Fehler liegt dann vor, wenn die Software die Funktionen des Funktionsumfangs nicht erfüllt, so dass die Ergebnisse falsch sind oder nicht korrekt arbeiten.
  3. Nutzungsrechte an der Software
    1. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software numavo> während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
    3. Bestellt der Kunde Zusatzmodule mit Drittintegrationen so erklärt sich der Kunde mit der Bestellung ausdrücklich einverstanden, sämtliche hierfür notwendigen Zugriffsrechte zu gewähren.
    4. Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten API Schnittstelle zur Kommunikation mit Drittanbeitern kann der Aneiber jederzeit den Zugriff teilweise oder komplett einschränken bzw. abändern. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Schnittstellen einem hohen Anfragevolumen auszusetzen.
  4. Hosting
    1. Der zur Verfügunggestellte Datenspeicher ist im Grund-Abo eingeschränkt. Ist dieser komplett aufgebraucht, wird das System nicht mehr speichern. Der Anbieter informiert den Kunden vorgängig damit dieser allenfalls Daten löschen kann oder zusätzlichen Speicher erwerben kann.
    2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind
    3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
    4. Der Kunde darf den Speicher nicht mit Dritten teilen.
    5. Der Anbieter stellt sicher, dass die Daten beim jeweiligen Anbieter gesichert werden. Offline-Backups kann der Kunde zusätzlich erwerben.
    6. Der Anbieter führt keinen Virenscan auf den Daten des Kunden aus.
    7. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Anbieter während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht. Das Auslieferungsmedium kann zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Kosten für die Auslieferung werden nach tatsälichen anfallenden Kosten verrechnet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software. Der Datenexport ist maximal bis 1 Monat Vertragsablauf möglich, danach ist dieser nicht mehr möglich.
    8. 1 Monat nach Vertragsablauf werden die Daten des Kunden endgültig gelöscht.
  5. Support & Kundendienst
    1. Der Anbieter wird die Anfragen per E-Mail des Kunden zu numavo während den üblichen Geschäftszeiten so rasch wie möglich bearbeiten. Der Support per E-Mail ist kostenlos bzw. in den Monatsgebühren inbegriffen.
    2. Telefonischer Support ist nicht kostenlos und wird zum jeweiligen Aufwand verrechnet. Die Gebühr pro angefallenen 15 Minuten beträgt CHF 45.00 + Mwst.
  6. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit / Störungen
    1. Die Überwachung der Grundfunktionen der Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der Dienste erfolgt grundsätzlich während den Üblichen Geschäftszeiten. Bei schweren Fehlern - die Nutzung von numavo ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt - erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.
    2. Die Verfügbarkeit von numavo wird nach Best Effort ermöglicht.
  7. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
    2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet seine Anmeldedaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
    5. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung der Zugangsdaten oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird der Anbieter im Einvernehmen mit dem Kunden die Zugangsdaten des Kunden ändern.
    6. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen des Anbieters für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich beispielsweise, das Passwort regelmässig, zumindest aber alle sechzig (60) Tage zu ändern.
  8. Entgelt
    1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Softwareüberlassung und das Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zuzüglicher gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
    2. Der Anbieter wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
    3. Der Anbieter ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
    4. Im Falle von Zahlungsverzug ist der Anbeiter berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend einzuschränken oder zu sperren. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Einschränkung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet.
  9. Gewährleistung/Haftung
    1. Der Anbieter leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Anbieter sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
    3. Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
    4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Anbieter jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und Gewinnentgang aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software numavo entsteht.
    5. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
  10. Laufzeit/Kündigung/Auflösung
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung durch den Kunden.
    2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
    3. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende der Laufzeit von 12 Monaten gekündigt werden.
    4. Die Gebühr für die 12 Monate wird jeweils im Voraus in Rechnung gestellt.
    5. Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.
    6. Abos mit anderen Laufzeiten werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit (z.B. drei Monate) abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit (3 Monate) kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit (von 3 Monaten). Die Rechnungsstellung erfolgt ohne anderslautende Vereinbarung im Voraus für die jeweilige Laufzeit (3 Monate).
    7. Form der Kündigung: Die Kündigung muss per Email oder online im Konto des Kunden erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung versendet der Anbieter eine E-Mail mit der Kündigungsbestätigung. Wenn diese Bestätigung eingegangen ist, wird das Kundenkonto nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt
    8. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor,
      1. wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde
      2. wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde
      3. wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
      4. bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden
  11. Geheimhaltung & Datenschutz
    1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist.
    2. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
    3. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese sind permanent auf der Homepage von numavo aufgeschaltet. Der Kunde erklärt erklärt das Dokument gelesen zu haben.
  12. Immaterialgüterrechte
    1. Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software „bexio“, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum des Anbieters.
  13. Mitteilungen
    1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Homepage des Anbieters angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen des Anbieters an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
    2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten
  14. Salvatorische Klausel
    1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten
  15. Gerichtsstand & Rechtswahl
    1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
    2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird das Handelsgericht Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart

Version vom 1. Dezember  2021